Allgemeine Verkaufsbedingungen
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe der Gesellschaft Coremo Ocmea SpA (nachfolgend kurz „Coremo“ genannt) an ihre Kunden. Als Kunde gilt stets das Unternehmen, auf welches die dem Auftrag folgende Rechnung ausgestellt ist, selbst wenn die Waren in der Folge an Dritte weiterverkauft werden. Von den nachstehenden Bedingungen abweichende Regelungen können für spezifische Geschäftsvorgänge gelten, jedoch nur, sofern diese vorab vereinbart und von Coremo für den jeweiligen Auftrag ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Kein Handelsvertreter ist befugt, diese Verkaufsbedingungen ohne vorherige schriftliche Bestätigung der vertriebsseitigen Geschäftsführung von Coremo zu ändern.
Auftrag
Der Auftrag gilt mit der Rücksendung der vom Kunden als Zeichen der Annahme gegengezeichneten Kopie als rechtsverbindlich abgeschlossen. Geht diese Kopie nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Auftragsdatum bei Coremo ein, ist Coremo berechtigt, den Auftrag als vollständig angenommen zu betrachten und mit der Ausführung fortzufahren oder ihn zu widerrufen.Bei der Lieferung von Nicht-Standardprodukten (d. h. Produkten, die nicht im Katalog enthalten sind) müssen alle technischen Eigenschaften vom Kunden im Auftrag angegeben werden. Die entsprechenden Zeichnungen sind vom Kunden beizustellen oder, falls sie von Coremo erstellt wurden, vom Kunden ausdrücklich zu genehmigen. Wird die Zeichnung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übermittlung durch Coremo nicht schriftlich genehmigt, gilt dies als stillschweigende Zustimmung. Coremo ist somit berechtigt, mit der Ausführung der Lieferung ohne weitere Benachrichtigung des Kunden zu beginnen; die Lieferung wird dem Kunden entsprechend dem Auftrag in Rechnung gestellt.
Preise
Der in der Auftragsbestätigung von Coremo an den Kunden angegebene Preis ist für die dort beschriebene Lieferung gültig und verbindlich. Er versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die nicht in der Coremo-Preisliste enthalten ist und dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt wird. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Lager Coremo in Assago (MI) – Italien. Der Transport zum Kunden ist nicht im Preis enthalten; der Versand der Waren erfolgt stets auf Gefahr und Risiko des Kunden. Die Verpackung der Waren ist im Preis enthalten. Die Auswahl der technisch am besten für den Transport geeigneten Verpackung obliegt Coremo. Der Mindestbestellwert, der dem Kunden für einen Einzelauftrag in Rechnung gestellt werden kann, beträgt 100,00 Euro.
Zahlungsbedingungen
Die in der Auftragsbestätigung angegebene Zahlungsfrist gilt für den betreffenden Auftrag. Die Zahlungsbedingungen können ohne Ankündigung geändert werden. Die Gewährung eines Lieferantenkredits an den Kunden liegt im Ermessen von Coremo und kann jederzeit widerrufen werden. Die Waren werden fakturiert, sobald sie versandbereit sind. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Ein Verzug beim Transport der Waren berechtigt in keinem Fall zu einer Verlängerung der Zahlungsfristen. Coremo behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat zu berechnen.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Coremo. Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden und/oder Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich Coremo das Recht vor, die Ware zurückzufordern.
Lieferung
Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen, die von Coremo vorbehaltlich höherer Gewalt eingehalten werden. Coremo übernimmt keine Haftung für Schadensersatzansprüche des Kunden im Falle einer Lieferverzögerung gegenüber dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum. Muss Coremo Waren auf Wunsch des Kunden nach deren Versandbereitschaft oder aufgrund von Zahlungsverzögerungen einlagern, erfolgt die Lagerung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei der Lieferung ist der Kunde verpflichtet, etwaige festgestellte Schäden, Fehlmengen oder Beschädigungen der Verpackung unverzüglich gegenüber dem Frachtführer zu rügen und auf dem Frachtdokument/Lieferschein zu vermerken. Reine mündliche Reklamationen sind unwirksam.
Gewährleistung
Coremo gewährt auf seine Produkte eine Garantie für Material- oder Herstellungsfehler für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Rechnungsdatum. Vom Kunden festgestellte Mängel sind Coremo unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung, per Einschreiben mitzuteilen. Die als mangelhaft beanstandeten Teile sind auf Kosten des Kunden an Coremo zu übersenden. Für Waren, die nach beiderseitiger Prüfung als mangelhaft anerkannt werden, beschränkt sich die Haftung von Coremo auf den kostenlosen Ersatz oder die kostenlose Nachbesserung, ohne dass sonstige Kosten oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Produkte, die durch den Kunden unsachgemäß verwendet, zweckentfremdet, vernachlässigt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsachgemäße Wartung und Lagerung), beschädigt, unsachgemäß installiert, verändert (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einbau von Nicht-Originalteilen oder nicht von Coremo genehmigtem Zubehör) oder unsachgemäß repariert bzw. überholt wurden. Alle Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Geheimhaltung
Alle Zeichnungen, technischen Spezifikationen oder sonstigen Informationen, die Coremo dem Kunden zusammen mit einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung zur Verfügung stellt, sind streng vertraulich zu behandeln. Sie sind Eigentum von Coremo und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Coremo nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich förmlich, das Know-how von Coremo nicht für andere Zwecke als die im Zusammenhang mit der Lieferung stehenden zu verwenden, und verpflichtet sich zum vollständigen Ersatz aller direkten, indirekten und Folgeschäden, die aus einer solchen unsachgemäßen Verwendung entstehen.
Dokumente und Sorgfaltspflicht
Der Kunde hat die Vertragsunterlagen (Kaufauftrag, Bestätigungen, Zeichnungen, Stücklisten und Materialien, technische Spezifikationen, Normen etc.) zu prüfen, um sicherzustellen, dass die einzuhaltenden Anforderungen klar definiert sind. Sollte er Lücken, Unvollständigkeiten oder Unstimmigkeiten feststellen, hat er Coremo unverzüglich und in jedem Fall vor Beginn der Auftragsausführung zu informieren. Unterlässt er dies, übernimmt er die Verantwortung für daraus resultierende Nichtkonformitäten.
Änderungen
Jede etwaige Änderung des Auftrags und/oder der Zeichnung und/oder des Modells, das Gegenstand der Lieferung ist, muss vom Kunden rechtzeitig und in jedem Fall vor Beginn der Ausführung schriftlich an Coremo mitgeteilt werden. Coremo ist bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von jeglicher Haftung freigestellt.
Stornierung
Bei Standardprodukten wird im Falle einer Auftragsstornierung durch den Kunden aus Gründen, die nicht von Coremo zu vertreten sind, dem Kunden eine Stornogebühr in Rechnung gestellt, die von Coremo nach eigenem Ermessen entsprechend den spezifischen Merkmalen des stornierten Auftrags bemessen wird. Aufträge über Sonderprodukte oder Produkte, die von Coremo nach Kundenspezifikation angefertigt werden, können in keinem Fall storniert werden und werden dem Auftraggeber in jedem Fall vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Vorrangsklausel
Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen, die der Kunde als bekannt und vollständig akzeptiert erklärt, regeln – soweit nicht anders vereinbart – den Verkauf und die Lieferung von Coremo-Produkten und gehen etwaigen abweichenden gedruckten Klauseln auf von den Parteien verwendeten Formularen vor. Etwaige abweichende Bedingungen sind für Coremo nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und finden keine Anwendung.
Rücktrittsvorbehalt
Sollten Umstände eintreten, die darauf schließen lassen, dass der Kunde seinen laufenden Verpflichtungen nicht nachkommen kann, sowie im Falle der Insolvenz, eines Vergleichs- oder sonstigen Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen des Kunden oder im Falle der Liquidation oder Veräußerung seines Unternehmens, ist Coremo berechtigt, durch einfache schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt italienischem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das Gericht in Mailand (Italien) zuständig.